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§
1 Vertrag und Auftragserteilung
Die
Übertragung der Durchführung von Arbeiten bzw. Dienstleistungen erfolgt
aufgrund eines schriftlichen Auftrages (Vertrages) zwischen dem Auftraggeber und
der Firma RHS. Als Zeichen der gegenseitigen Willensübereinstimmung
hinsichtlich Auftragsumfang, Vergütung und Terminen wird dieser Vertrag sowohl
vom Auftraggeber als auch der Firma RHS unterzeichnet. Eine Bestätigung dieser
Willensübereinkunft kann auch in anderer schriftlichen Form (z.B. Auftragsbestätigung)
erfolgen. Abweichungen von diesen Geschäftsverbindungen werden nur nach
schriftlicher Bestätigung durch die Firma RHS wirksam. Nebenabredungen oder
Zusatzvereinbarungen durch Beauftragte von RHS, die über den Inhalt des
jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen müssen
grundsätzlich schriftlich vereinbart werden.
§
2 Leistungen von RHS im Bereich Webhosting
Die
Firma RHS erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen auf Basis des zum
Vertragsabschluss gültigen Leistungsangebotes. Sonderleistungen wie
beispielsweise die individuelle Programmierung eines Warenkorbsystems oder
Sonderformulare werden nach Aufwand mit Stundensätzen entsprechend der zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste berechnet. Der Auftraggeber stellt
RHS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen oder im
WWW angebotenen Daten frei. Für
den Inhalt seiner Seiten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. In Abhängigkeit
des gewählten Angebotes stellt RHS dem Auftraggeber einen Zugang per FTP (File
Transfer Protocol) zur Verfügung. Zu diesem Zweck wird ein passwortgeschützter
Account eingerichtet. Diese Passwort ist durch den Auftraggeber strikt geheim zu
halten. Sollte ein Dritter Kenntnis von diesem Passwort erlangen, ist der
Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich RHS mitzuteilen. Bei
der Wahl der technischen Mittel ist der Auftraggeber weitgehend frei, allerdings
behalt sich RHS vor, den
Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig belasten.
Die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Auftraggebers können rund um
die Uhr abgerufen werden. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen der
Webserver aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im
Einflussbereich von RHS liegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen
seiner Internetpräsenz weder pornographische noch menschenverachtende oder
beleidigende Inhalte zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung gegen die
vorstehende Verpflichtung gilt die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von DM
15.000,00 (in Worten: fünfzehntausend Deutsche Mark) als vereinbart.
Gleichzeitig berechtigt ein Verstoß des Auftraggeber gegen die genannten
Verpflichtungen die Firma RHS zur außerordentlichen Kündigung. Der
Auftraggeber erhält das Recht, unter der von ihm gewünschten Internet-Adresse
eine Präsenz zu unterhalten. Ebenso ist es möglich, dass der Auftraggeber
weitere Internet-Adressen so einrichtet oder einrichten lässt, dass die bei RHS
unterhaltene Präsenz abgerufen wird. Ausdrücklich nicht gestattet ist es
dagegen, die Internet-Adresse so einzurichten, dass sie auf ein unterhalb dieser
oder einer anderen beim Provider unterhaltenen Präsenz verweist.
§3
Rechte Dritter
Der
Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung
der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für
ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein
hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor,
Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem
Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung
der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von
dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu
löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für die Fa.
RHS keine Prüfungspflicht. Der Provider ist berechtigt, solche Webseiten, deren
Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der
Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte
auszuschließen. Den Auftraggeber wird der Provider unverzüglich von einer
solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den
Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten
ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar
machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer
Webseite des Auftraggeber beruhen, stellt der Auftraggeber den Provider hiermit
frei.
§
4 Internet Domains
Soweit
in den Leistungsumfang der Firma RHS die Verschaffung und / oder Pflege von
Internet-Domains fällt, tritt die Firma RHS gegenüber dem DENIC, dem InterNIC
oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler auf.
Die Verträge mit solchen Organisationen berechtigen und verpflichten ausschließlich
den Auftraggeber. RHS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt
deshalb keine Gewähr für die vom Auftraggeber beantragten und delegierten
Domains. Dies bezieht sich insbesondere auf mögliche Rechte Dritter und den
dauerhaften Bestand dieser Domains. Wird der Auftraggeber von dritter Seite zur
Aufgabe einer Internet-Domain aufgefordert, weil fremde Rechte verletzt würden,
ist die Firma RHS hiervon unverzüglich zu unterrichten. RHS ist in einem
solchen Fall berechtigt, im Namen des Auftraggeber auf die Internet-Domain zu
verzichten. Dies kann der Auftraggeber durch Hinterlegung ausreichender
Sicherheiten für etwaige Prozess- und Anwaltskosten (mindestens DM 15.000,00)
abwenden. Der Auftraggeber stellt hiermit die Firma RHS gegenüber Ersatzansprüchen
Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen,
frei.
§
5 Datenschutz
Der
Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten
(Adresse, Verbindungsdaten, Zugangswörtern, Up- u. Downloads) während der
Dauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck
erforderlich ist, gespeichert werden. Diese Daten nutzt RHS zur Beratung des
Auftraggebers sowie für eigene Zwecke zur Werbung und Marktforschung. Der
Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. RHS
verpflichtet sich, auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, unentgeltlich zu
informieren. Die Firma RHS wird weder diese Daten noch den Inhalt privater
Nachrichten des Auftraggeber ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten.
Dies Regelung gilt nur insoweit nicht, als RHS gesetzlich verpflichtet ist,
gegenüber Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten offen zu
legen. Dies trifft auch auf international anerkannte technische Normen zu, die
eine Übermittlung bestimmter Daten vorsehen, soweit der Auftraggeber nicht
widerspricht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann und es anderen Personen unter Umständen
technisch möglich ist, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen. Des
weiteren ist es dem Auftraggeber bekannt, dass es für RHS technisch jederzeit möglich
ist, die auf dem Webserver gespeicherten Seiten sowie weitere dort abgelegte
Daten des Auftraggebers einzusehen. Für die Sicherheit der vom Auftraggeber ins
Internet übermittelten Daten trägt dieser deshalb selbst die Verantwortung.
§
6 Haftungsbeschränkung
Die
Firma RHS haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung in Fällen
bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und
der Höhe nach auf DM 10.000,00 beschränkt. Im übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen für Störungen im öffentlichen Fernmeldenetz oder Internet
sowie nicht vorhersehbare Störungen durch höhere Gewalt, die die Nutzung der
RHS Server blockieren. RHS übernimmt keine Haftung für übermittelte Daten
sowie für den Inhalt von Daten, die über RHS zugänglich sind. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, RHS von jeglichem Schaden freizuhalten, der
durch die von ihm in Umlauf gebrachten Nachrichten und Daten entstehen könnte.
Untersagt ist jede Übermittlung von Daten, welche gegen die öffentliche
Ordnung und Sicherheit oder Gesetze verstoßen.
§
7 Freistellung
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, RHS im Innenverhältnis zwischen Provider und
Auftraggeber von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, welche auf
rechtswidrige Handlungen des Auftraggeber oder inhaltliche Fehler der von diesem
zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies bezieht sich insbesondere
auf Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§
8 Urheberrechte
Sofern
die Firma RHS für den Auftraggeber oder im Auftrag dessen für Dritte Webpräsentationen
erstellt, überträgt RHS dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an den Internet-Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
§
9 Account Nutzung, Nachrichten, Datensicherheit
RHS
behält sich das Recht vor, für den Auftraggeber eingegangene persönliche
Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen acht Wochen nach Eingang vom
Webserver abgerufen wurden.
Der
Auftraggeber ist für Datensicherheit und Datenschutz hinsichtlich der auf
seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen selbst verantwortlich und hat
erforderliche Schutzmaßnahmen selbst zu treffen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen
seitens RHS erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung.
§
10 Leistungen des Auftraggeber im Bereich Webhosting
Es
wird dem Auftraggeber dringend geraten, für alle auf dem Webserver abgelegten
Daten immer aktuelle Sicherheitskopien lokal vorzuhalten. Der Auftraggeber zahlt
für die in § 2 aufgeführten Leistungen die im Auftrag ausgewiesenen
Festpreise. Die Rückerstattung von Teilbeträgen an den Auftraggeber ist auch
bei wesentlichem Unterschreiten der in der technischen Übersicht vorgesehenen
Mengen ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug darf die Firma RHS bis zum Ausgleich
aller Forderungen das Internetangebot des Auftraggebers sperren.
§
11 Vertragsdauer und Kündigung
Alle
Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können schriftlich von
beiden Vertragspartnern jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
zum Ende eines Auftragsjahres gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug des
Auftraggebers ist RHS berechtigt, ab Zeitpunkt der 2. Mahnung, Zinsen in der Höhe
von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei den,
dass RHS eine höhere Zinsbelastung nachweist. Sollte der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer
angemessenen Nachfrist nicht nachkommen, ist die Firma RHS berechtigt, den
Vertrag fristlos zu kündigen. Hiervon bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des
Vertrages durch RHS gilt insbesondere ein Verstoß des Auftraggeber gegen
gesetzliche Vorschriften, insbesondere Verletzung strafrechtlicher,
urheberrechtlicher, namensrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder
datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Des weiteren die Fortsetzung sonstiger
Vertragsverstöße nach Abmahnung durch RHS sowie eine grundlegende Änderung
der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, sofern es für den
Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu
erbringen.
§
12 Folgen der Kündigung, Vertragsstrafe
An
einer auf den Auftraggeber registrierten Internet-Domain wird die Firma RHS auch
nach Vertragsende keine Rechte geltend machen. Eine für den Auftraggeber
registrierte Domain bleibt bis zum Ende der bezahlten Periode auf diesen
angemeldet. Sofern der Auftraggeber nach Vertragsablauf nicht selbst für eine
weitergehende Delegierung sorgt, wird RHS die Domain freigeben.
§
13 Zahlungsbedingungen
Sofern
nicht anders vereinbart gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß
gültigen Preisliste. Alle Zahlungen sind spätestens 30 Tage nach
Rechnungsstellung zur Zahlung Fällig. Der Auftrag verlängert sich automatisch
um jeweils weitere 12 Monate, sofern vom Auftraggeber nicht mindestens 3 Monate
vor Ablauf des Auftragsjahres schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt
wird.
§
14 Sonstiges
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so
wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt. In einem solchen Fall werden
die Vertragspartner gemeinsam nach einer Regelung suchen, die den unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommt.
§
15 Gerichtsstand
Für
eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Firma RHS als
vereinbart.
§
16 Schlussbestimmungen
Soweit
nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung
kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Es findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag außerhalb der
Bundesrepublik Deutschlandes durchgeführt wird. Die Nichteinhaltung
wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen
fristlosen Auflösung des Vertrages.
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